In Atlanta entschied in einem zweiten Prozess das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks, ob dieser Eingriff die Firma zu Schadensersatz, möglicherweise gar Strafschadensersatz, berechtigen würde. Die Firma hatte die Ehefrau nach dem SCA in 18 USC §2510 verklagt und gewonnen, doch hatten die Geschworenen der Firma nach ihrer Subsumtion keinen Schadensersatz zugesprochen.
Nach dem Jury-Verdikt änderte der Richter das Ergebnis, sprach Schadensersatz zu und wies den Anspruch auf Strafschadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten ab. Der Revisionsbeschluss vom 4. Februar 2016 in Vista Marketing, LLC v. Terri A. Burkett enthält eine lesenswerte Darlegung der Rolle von Richter und Geschworenen, ebenso wie die Auslegung des SCA.
Die Revision erklärte, dass nach diesem Gesetz nur die Geschworenen den Schadensersatz bestimmen dürfen. Deshalb ist der Richterspruch aufzuheben und ein Urteil entsprechend dem Verdikt zu erlassen.