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Sonntag, den 07. Febr. 2016

Open Source unter Generalverdacht  

.   Ein sachverständiger Zeuge behauptet Unsinn über Open Source Software - und das Gericht fällt darauf rein. Sein Server verkündet seine Entschei­dun­gen mit der Apache Open Source Software, die für ihre Zuverläs­sig­keit berühmt ist. In 21st Capital Corp. v. Onodi Tooling & Engineering Co. sieht der Leser, welche Vorstellungen auch von Sachverständigen verbreitet werden:
Open source code is basically, a group of people on the internet, and they're kind of anonymous people that work together to create, you know, a particular program or develop some software together through, you know, collaborating on the internet, and you have no idea who these people are. AaO Fn. 13.
Diese Irreführung des Gerichts ist bedeutsam, weil jeder Laie an der Sachver­halts­darstellung feststellen kann, dass die eingesetzte Datenbank nicht ein­gestellt worden war, die für die Bestätigung von Finanztransaktionen notwen­digen Benutzerbestätigungen auf einer Finanzwebseite zu erfassen. Ohne diese Einstellung könnte kein Programm eine bessere Leistung erbringen.

Abgesehen davon ist auch die Anonymitätsbehauptung haarsträubend. Bei Open Source Software stehen identifizierte oder im Internet auffindbare Ex­per­ten öffentlich für die Qualität ihrer Arbeit ein und stellen sich der konstruk­tiven Kritik ihrer Experten-Kollegen und Nutzer. Anonymität passt eher zu gewerb­licher Software, die der Kunde von Unternehmen erwirbt, die mit ihrem guten Ruf für die Qualität bürgen, ohne den einzelnen Programmierer zu nennen.

Dieser wird meist vor dem Kunden hinter Support-Dienstleistern versteckt. Zudem bieten die Open Source Software-Programmierer die für Nutzer vorteil­hafteren Lizenzen, die jedem gestatten, die Programme nach eigenen Vorstel­lungen zu nutzen und gar an die eigenen Bedürfnisse anzupassen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.