Vollmachten: Nicht üblich.
Anwaltliche Vertretungsanzeige mit Vollmacht: Nicht bekannt.
Power of Authority: Nein. Wenn schon, dann Power of Attorney. Hat nichts mit Anwalt zu tun.
Prokurist? Unbekannt.
Die Power of Attorney, PoA, wird selten verwandt, meist als Special Power of Attorney. Sie setzt eine Person als Vertreter ein. Bei Grundstücksgeschäften gibt es sie beispielsweise, weil die Rolle einer eine Übertragungsurkunde, Deed, unterzeichnenden Person nachweisbar sein muss. Diese mit der Deed dem Grundbuchamt zu überlassende Vollmacht wird in der Regel vom Notary Public beglaubigt.
Ansonsten haften die Vertreter für ihre Erklärung, bevollmächtigt zu sein. Das gilt für Laien ebenso wie Rechtsanwälte in den USA, nur mit dem feinen Unterschied, dass Anwälten neben der Haftung auch der Entzug der Anwaltszulassung droht. Wenn jemand eine Allgemeine Anwaltsvollmacht zugunsten des Verfassers als Rechtsanwalt und Attorney at Law sehen sollte, kann er daher ziemlich sicher davon ausgehen, dass es sich um eine Fälschung handelt. Drohende Sanktionen dieser Art lassen in den Rechtsordnungen der USA die allgemeine Vollmacht überflüssig erscheinen.