Viel Vertrauen in Russlands Gerichte
CK • Washington. Kanadier klagen in den USA gegen Russen - und das US-Gericht verweist die Klage trotz eigener Zuständigkeit nach Russland. Wie kann das geschehen? Der Forum non conveniens-Grundsatz erlaubt dem Gericht, bei der Anwendbarkeit ausländischen Rechts und dem Vorliegen anderer Faktoren die Verweisung zu verfügen.
Kürzlich erfolgte deshalb der Verweis an die ägyptischen Gerichte, als Streit, Recht, Fakten, Parteien und Zeugen hauptsächlich Ägpten betrafen; s. Kochinke, Klageverweisung ins unsichere Ausland. Doch auch, wenn eine Partei eine starke Verbindung zu den USA besitzt, kann die Verweisung erwogen werden. Hier wies das kanadische Diamantenschürfunternehmen verbundene Aktivitäten in Colorado nach - und auch ein Konkursverfahren, nachdem der russische Vertragspartner ihm nicht die versprochene Schürflizenz übertragen hatte.
In der Revisionsbegründung des Bundesberufungsgerichts des zehnten Bezirks der USA in Denver vom 9. Februar 2016 findet der Leser im Fall Archangel Diamond Corp. Liquidating Trust v. OAO Lukoil eine ausführliche Darlegung der Merkmale und privaten und öffentlichen Interessensabwägungen, die die Forum non conveniens-Doktrin anwendbar machen. In der Revision stellte das Gericht fest, dass die Verweisung nicht auf einer rechtsfehlerhaften Ermessenausübung beruhte.
Auch der Vertrauensvorschuss für die russische Gerichtsbarkeit wird bestätigt.
Kürzlich erfolgte deshalb der Verweis an die ägyptischen Gerichte, als Streit, Recht, Fakten, Parteien und Zeugen hauptsächlich Ägpten betrafen; s. Kochinke, Klageverweisung ins unsichere Ausland. Doch auch, wenn eine Partei eine starke Verbindung zu den USA besitzt, kann die Verweisung erwogen werden. Hier wies das kanadische Diamantenschürfunternehmen verbundene Aktivitäten in Colorado nach - und auch ein Konkursverfahren, nachdem der russische Vertragspartner ihm nicht die versprochene Schürflizenz übertragen hatte.
In der Revisionsbegründung des Bundesberufungsgerichts des zehnten Bezirks der USA in Denver vom 9. Februar 2016 findet der Leser im Fall Archangel Diamond Corp. Liquidating Trust v. OAO Lukoil eine ausführliche Darlegung der Merkmale und privaten und öffentlichen Interessensabwägungen, die die Forum non conveniens-Doktrin anwendbar machen. In der Revision stellte das Gericht fest, dass die Verweisung nicht auf einer rechtsfehlerhaften Ermessenausübung beruhte.
Auch der Vertrauensvorschuss für die russische Gerichtsbarkeit wird bestätigt.