Kuckucksei-Software verboten, Vergleich erzielt
CK • Washington. Darf ein Softwareanbieter andere Software als vom Kunden verlangt installieren? Solche und andere Tricks eines Anbieters verfolgte und erklärte das Bundesverbraucherschutzamt im Fall Federal Trade Commission v. General Workings Inc. (Also Doing Business as Vulcun); Analysis
of Proposed Consent Order To Aid Public Comment. Nach einer Untersuchung erzielte sie einen Vergleich mit dem Anbieter, der am 12. Febuar 2016 der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorgelegt wurde, bevor er wirksam werden kann. Eingaben der Öffentlichkeit müssen berücksichtigt werden und könnten den Vergleich scheitern lassen. Er sieht ein Verbot für zahlreiche Täuschungsmethoden beim Anbieten und Installieren von Softwareprogrammen ebenso wie die vollständige Aufklärung der Verbraucher vor einer Installation vor.