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Samstag, den 13. Febr. 2016

Kuckucksei-Software verboten, Vergleich erzielt

 
.   Darf ein Softwareanbieter andere Software als vom Kunden verlangt installieren? Solche und andere Tricks eines Anbieters verfolgte und erklärte das Bundes­verbraucher­schutz­amt im Fall Federal Trade Commission v. General Workings Inc. (Also Doing Business as Vulcun); Analysis of Proposed Consent Order To Aid Public Comment. Nach einer Unter­suchung erzielte sie einen Vergleich mit dem Anbieter, der am 12. Febuar 2016 der Öffent­lich­keit zur Kommen­tierung vorgelegt wurde, bevor er wirksam werden kann. Eingaben der Öffent­lichkeit müssen berück­sichtigt werden und könnten den Vergleich schei­tern lassen. Er sieht ein Verbot für zahl­reiche Täuschungs­methoden beim An­bieten und Instal­lieren von Software­programmen ebenso wie die voll­stän­dige Aufklärung der Verbraucher vor einer Installation vor.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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