Recht langsam - Technik schnell: Risiko
CK • Washington. Drei jeweils neue Verbreitungstechniken setzte die Beklagte in CBS Broadcasting v. FilmOn.com Inc. ein, nachdem ihr jeweils TV-Konzerne erfolgreich die Weiterverbreitung von TV-Inhalten verboten hatten, obwohl die Rechtsprechung der technischen Entwicklung hinterherhinkte und mal positive, mal negative oder auch regional unterschiedliche Entscheidungen über die Wirkung des Urheberrechts und seiner Ausnahmen für kabelfernsehgleiche Internetdienste fällte.
Die jüngste Entscheidung vom Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City zeigte am 16. Februar 2016 deutlich die Risiken für innovative Unternehmer auf. Das Unternehmer setzte jeweils nach einem durch Injunction oder Vergleich erzielten Ausstrahlungsverbot neue Techniken ein, mit denen es im rechtlichen Rahmen der kabelgleichen Anbieter zu bleiben hoffte, galt jedoch letzten Endes nach einer Supreme Court-Entscheidung zwischen anderen Parteien, ABC v. Aereo Inc., 134 SCt 2498 (2014), als Urheberrechtsverletzer.
Wegen der Verletzung alter Verbote wurde es daher mit Sanktionen belegt, die drastische Geldstrafen und Anwaltskostenerstattungen einschlossen. Die neue Entscheidung macht deutlich, welche Anforderungen an die Durchsetzbarkeit solcher Sanktionen gestellt werden. Selbst wenn das Recht unklar und im Flusse ist, kann ein Verbot als klar und eindeutig gelten:
Die jüngste Entscheidung vom Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City zeigte am 16. Februar 2016 deutlich die Risiken für innovative Unternehmer auf. Das Unternehmer setzte jeweils nach einem durch Injunction oder Vergleich erzielten Ausstrahlungsverbot neue Techniken ein, mit denen es im rechtlichen Rahmen der kabelgleichen Anbieter zu bleiben hoffte, galt jedoch letzten Endes nach einer Supreme Court-Entscheidung zwischen anderen Parteien, ABC v. Aereo Inc., 134 SCt 2498 (2014), als Urheberrechtsverletzer.
Wegen der Verletzung alter Verbote wurde es daher mit Sanktionen belegt, die drastische Geldstrafen und Anwaltskostenerstattungen einschlossen. Die neue Entscheidung macht deutlich, welche Anforderungen an die Durchsetzbarkeit solcher Sanktionen gestellt werden. Selbst wenn das Recht unklar und im Flusse ist, kann ein Verbot als klar und eindeutig gelten:
A court may hold a party in contempt if (1) the order the party failed to comply with is clear and unambiguous, (2) the proof of noncompliance is clear and convincing, and (3) the party has not diligently attempted to comply in a reasonable manner.