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Donnerstag, den 18. Febr. 2016

Gerichtlicher Zwang zur Smartphone-Entsperrung

 
JSP - Washington.   In Anschluss an den Terroranschlag in San Bernandino am 2. Dezember 2015, bei dem inklusive der Attentäter 16 Menschen getötet und wei­tere 21 verletzt wurden, wurde das IPhone eines der Attentäter beschlag­nahmt und ist Gegenstand der Verfügung des United States District Courts for the Central District of California vom 16. Februar 2016.

Den Ermittlungsbehörden sind die auf dem IPhone befindlichen offenen und verschlüsselten Daten nicht zugänglich, was sie auch im Kongress beklagten. Auf ihren Antrag erließ nun das Bundesgericht erster Instanz eine in Me­dien und Wahlkampf stark diskutierte Verfügung. Laut der Verfügung soll Apple:
1. die Funktion, dass die Daten auf dem Mobiltelefon nach mehreren Fehleingaben der Sicherungskombination gelöscht werden, unab­hängig davon, ob sie aktiviert ist oder nicht, abschalten;
2. dem FBI ermöglichen, dass es entsperrende Zahlenkombinationen nicht manuell eingeben muss, sondern andere elek­tri­sche Metho­den nutzen kann, um so zahlreiche Kombinationen auszu­probieren;
3. den Mechanismus ausstellen, der nach mehreren Fehleingaben eine Zwangspause vor einem neuen Eingabeversuch verordnet.
Das Gericht schlug Apple hierbei folgendes Verfahren vor, von dem Apple nach seinem Ermessen jedoch abweichen könne, wenn es die gleiche Wirkung habe: Apple soll dem FBI eine Software zur Verfügung stellen, die - ohne das vorhan­dene Betriebssystem zu verändern - in einer behördlichen Einrichtung oder bei Apple aufgespielt werden kann, aus dem Arbeitsspeicher läuft und die oben dargestellten Funktionen umsetzt. Das Gericht gab Apple ferner auf, dass die Software nur auf diesem genau bezeichneten Gerät laufen soll und Apple keine möglicherweise entstehenden Kopien behalten soll. Die Kosten seien von der Regierung zu tragen. Apple darf sich weigern, der Injunction Folge zu leisten, wenn deren Befolgung unverhältnismäßig wäre.

Hierauf versucht sich Apple wohl zu berufen, wie aus dem offenen Brief an Apple-Kunden des Vorstandsvorsitzenden Tim Cook vom 16. Februar 2016 hervorgeht, mit dem er eine öffentliche Diskussion anstoßen möchte. Juristen, Politiker, Unternehmen und Kunden sind gespannt, ob ein Widerspruch gegen die Verfügung erfolgreich sein kann und welchen Mitwirkungspflichten Her­steller in Zukunft unterliegen, wenn es um die Entsperrung oder Entschlüs­selung von Geräten und Daten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen geht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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