Den Ermittlungsbehörden sind die auf dem IPhone befindlichen offenen und verschlüsselten Daten nicht zugänglich, was sie auch im Kongress beklagten. Auf ihren Antrag erließ nun das Bundesgericht erster Instanz eine in Medien und Wahlkampf stark diskutierte Verfügung. Laut der Verfügung soll Apple:
1. die Funktion, dass die Daten auf dem Mobiltelefon nach mehreren Fehleingaben der Sicherungskombination gelöscht werden, unabhängig davon, ob sie aktiviert ist oder nicht, abschalten;Das Gericht schlug Apple hierbei folgendes Verfahren vor, von dem Apple nach seinem Ermessen jedoch abweichen könne, wenn es die gleiche Wirkung habe: Apple soll dem FBI eine Software zur Verfügung stellen, die - ohne das vorhandene Betriebssystem zu verändern - in einer behördlichen Einrichtung oder bei Apple aufgespielt werden kann, aus dem Arbeitsspeicher läuft und die oben dargestellten Funktionen umsetzt. Das Gericht gab Apple ferner auf, dass die Software nur auf diesem genau bezeichneten Gerät laufen soll und Apple keine möglicherweise entstehenden Kopien behalten soll. Die Kosten seien von der Regierung zu tragen. Apple darf sich weigern, der Injunction Folge zu leisten, wenn deren Befolgung unverhältnismäßig wäre.
2. dem FBI ermöglichen, dass es entsperrende Zahlenkombinationen nicht manuell eingeben muss, sondern andere elektrische Methoden nutzen kann, um so zahlreiche Kombinationen auszuprobieren;
3. den Mechanismus ausstellen, der nach mehreren Fehleingaben eine Zwangspause vor einem neuen Eingabeversuch verordnet.
Hierauf versucht sich Apple wohl zu berufen, wie aus dem offenen Brief an Apple-Kunden des Vorstandsvorsitzenden Tim Cook vom 16. Februar 2016 hervorgeht, mit dem er eine öffentliche Diskussion anstoßen möchte. Juristen, Politiker, Unternehmen und Kunden sind gespannt, ob ein Widerspruch gegen die Verfügung erfolgreich sein kann und welchen Mitwirkungspflichten Hersteller in Zukunft unterliegen, wenn es um die Entsperrung oder Entschlüsselung von Geräten und Daten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen geht.