A state has such general jurisdiction over its residents; an out‐of‐state plaintiff may sue a resident even for conduct that occurred elsewhere. In contrast, a state may exercise specific jurisdiction even over non‐residents when the state has a particular interest in or connection to the dispute, as for example where the suit arises from the non‐resident's actions in the state.Der Fall betrifft einen Anspruch aus unerlaubter Handlung ohne Berührung des Forumsstaats. Der Kläger glaubte, die Gerichtsbarkeit dürfe am Registrierungsort ausgeübt werden.
In den USA ist eine Corporation bei dem Handelsregister eines Einzelstaates registriert. Zusätzliche Eintragungen erfolgen meist mit einer License to do Business in Staaten, in denen zur Anerkennung der Haftungsbeschränkung für dortige Handelsaktivitäten die weitere Eintragung erforderlich ist. Das Gericht prüfte auf 52 Seiten, wie sich die weitere Eintragung auf die Zuständigkeitsbestimmungen auswirkt.