Zuständigkeit für Firma am Eintragungssitz
CK • Washington. Darf ein Gericht am Eintragungssitz eines Unternehmens seine Gerichtsbarkeit über die Firma als Beklagte ausüben? Nicht in jedem Fall, beispielsweise wenn der Klagegegenstand nichts mit dem Staat zu tun hat, entschied am 18. Februar 2016 in Brown v. Lockheed Martin Corp. in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA mit einer lesenswerten Revisionsbegründung, die sich auf die Unterscheidung von general Jurisdiction und specific Jurisdiction im Rahmen der personal Jurisdiction, entfernt vergleichbar mit der örtlichen Zuständigkeit, konzentriert:
In den USA ist eine Corporation bei dem Handelsregister eines Einzelstaates registriert. Zusätzliche Eintragungen erfolgen meist mit einer License to do Business in Staaten, in denen zur Anerkennung der Haftungsbeschränkung für dortige Handelsaktivitäten die weitere Eintragung erforderlich ist. Das Gericht prüfte auf 52 Seiten, wie sich die weitere Eintragung auf die Zuständigkeitsbestimmungen auswirkt.
A state has such general jurisdiction over its residents; an out‐of‐state plaintiff may sue a resident even for conduct that occurred elsewhere. In contrast, a state may exercise specific jurisdiction even over non‐residents when the state has a particular interest in or connection to the dispute, as for example where the suit arises from the non‐resident's actions in the state.Der Fall betrifft einen Anspruch aus unerlaubter Handlung ohne Berührung des Forumsstaats. Der Kläger glaubte, die Gerichtsbarkeit dürfe am Registrierungsort ausgeübt werden.
In den USA ist eine Corporation bei dem Handelsregister eines Einzelstaates registriert. Zusätzliche Eintragungen erfolgen meist mit einer License to do Business in Staaten, in denen zur Anerkennung der Haftungsbeschränkung für dortige Handelsaktivitäten die weitere Eintragung erforderlich ist. Das Gericht prüfte auf 52 Seiten, wie sich die weitere Eintragung auf die Zuständigkeitsbestimmungen auswirkt.