KFZ-Hersteller verletzen Schallplattenschutzgesetz

Am 19. Februar 2016 erließ das Bundesgericht der Hauptstadt eine lehrreiche Entscheidung im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung: Der Prozess geht weiter. Das Gericht stellte hinreichende Merkmale des Audio Home Recording Act of 1992, der den Schallplattenvertrieb vor der DAT-Tonbandkonkurrenz schützen sollte, in den KFZ-Systemen fest.
Bis in die 80-er Jahre kauften Verbraucher analoge Originaltonträger. Dann kam die digitale Technik auf, und die Musikvertriebswirtschaft erkämpfte sich neue Kopierschutzgesetze. Die 30-seitige Beschlussbegründung erklärt die Gesetzesentwicklung und die Reichweite des AHRA im amerikanischen Urheberrecht und in seiner Anwendung auf Geräte, die keine Rechner oder Multimedia-Aufnahmegeräte sind.