Die Inkassoforderung selbst ist auch verrückt, aber rechtswirksam: Sie weist darauf hin, dass sie nach Ablauf der Verjährungsfrist erhoben wird, doch auch - in Großbuchstaben - dass der Schuldner selbst diese Einrede geltend machen muss. Das Bundesgericht wies die Klage als rechtsmissbräuchlich ab, sodass dem Gericht die sachliche Zuständigkeit fehlte. Am 22. Januar 2016 entschied die Revision erneut.
In New York City beschloss das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Gallego v. Northland Group Inc. mit einer lesenswerten Begründung, dass die Zuständigkeit auch bei extrem schwachen Argumenten und Rechtsgrundlagen bestehen kann. Es zitiert dazu die Rechtsprechung des Supreme Court der USA und anderer Revisionsgerichte. Im Ergebnis hob es die Entscheidung zur Neubeurteilung auf: Die Klasseneignung der Klage darf nicht bestätigt werden. Wenn nur 16,5 Cent auf jeden Beteiligten entfallen, ist die Sammelklage kein geeignetes Vorgehen.