Anwaltliche Scheinvollmacht für $200-Mio.-Vergleich
CK • Washington. Einen Vergleich über $207.500 Schadensersatz focht der Kläger in Wang v. IBM mit dem Argument an, er habe seinem Rechtsanwalt nur für einen Vergleich über $200 Millionen die Vertretungsvollmacht erteilt. Der Vergleich sei unwirksam. Als er verlor, focht er den Beschluss an, mit dem das Gericht auf eine Beweisaufnahme über die Vertretung verzichtete.
Am 23. Februar 2016 erließ das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City eine lesenswerte Begründung, die neben der prozessualen Frage lesenswert die Vollmacht und Scheinvollmacht des Anwalts erläutert - eine in amerikanischen Entscheidungen seltener auftretende Fragestellung.
Im Ergebnis fand es, dass der Anwalt zur Zustimmung zum Vergleich bevollmächtigt war, nachdem das Gericht feststellte, dass dieser seinen Mandanten über die Aussichten eines $200 Mio.-Vergleichs unterrichtet hatte und jener ihm Vollmacht für ein abweichendes Ergebnis erteilt hatte. Selbst die Weigerung des Mandanten, die schriftliche Ausfertigung des Vergleiches zu unterzeichnen, machte den Vergleich nicht unwirksam.
Am 23. Februar 2016 erließ das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City eine lesenswerte Begründung, die neben der prozessualen Frage lesenswert die Vollmacht und Scheinvollmacht des Anwalts erläutert - eine in amerikanischen Entscheidungen seltener auftretende Fragestellung.
Im Ergebnis fand es, dass der Anwalt zur Zustimmung zum Vergleich bevollmächtigt war, nachdem das Gericht feststellte, dass dieser seinen Mandanten über die Aussichten eines $200 Mio.-Vergleichs unterrichtet hatte und jener ihm Vollmacht für ein abweichendes Ergebnis erteilt hatte. Selbst die Weigerung des Mandanten, die schriftliche Ausfertigung des Vergleiches zu unterzeichnen, machte den Vergleich nicht unwirksam.