Ein Konflikt besteht nach dem hawaiianischen Anwaltsstandesrecht, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco, weil der wechselnde Anwalt eine Partei vertreten hatte und seine neue Kanzlei seinerzeit und wieder die andere Partei. Auch seine interne Abschottung vom neuen Prozess vermeidet den Konflikt nicht.
Die weitere Frage lautet, ob der Konflikt des neuen Partners der Kanzlei zuzurechnen ist. Er ist es, erklärte das Gericht mit ausführlichen Nachweisen, und die Kanzlei darf deshalb keine der Parteien prozessual vertreten. Außerdem klärte es, dass der zulässige Verzicht auf die Konfliktsrüge nicht erklärt war oder impliziert werden durfte.