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Sonntag, den 28. Febr. 2016

Kanzleiwechsel in Hawaii: Zugerechneter Interessenskonflikt

 
.   Nach dem Recht von Hawaii stritten sich die Parteien in Reading International Inc. v. The Malulani Group Ltd. um die Zurechnung eines Interessenskonflikts, der dem Kanzleiwechsel eines Rechtsanwalt einer Partei zu einer Kanzlei folgte, die die Gegenpartei vertreten hatte und erneut vertritt. Der Prozess betrifft die Vollstreckung eines Vergleichs aus einem abge­schlossenen Verfahren, an dessen Ende der wechselnde Anwalt nicht mehr be­teiligt war. In Kalifornien erging die Revisionsentscheidung über den Konflikt und seine Zurechnung am 25. Februar 2016.

Ein Konflikt besteht nach dem hawaiianischen Anwaltsstandesrecht, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco, weil der wechselnde Anwalt eine Partei vertreten hatte und seine neue Kanzlei sei­ner­zeit und wieder die andere Partei. Auch seine interne Abschottung vom neuen Prozess vermeidet den Konflikt nicht.

Die weitere Frage lautet, ob der Konflikt des neuen Partners der Kanzlei zuzu­rechnen ist. Er ist es, erklärte das Gericht mit ausführlichen Nachweisen, und die Kanzlei darf deshalb keine der Parteien prozessual vertreten. Außerdem klärte es, dass der zulässige Verzicht auf die Konfliktsrüge nicht erklärt war oder impli­ziert werden durfte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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