Der Anbieter gestattete Kunden die Gratisnutzung der Software als neues Geschäftsmodell und versteckte die Opt-Out-Option, bei deren Nichtausübung die Kreditkarte der Kunden monatlich mit Gebühren belastet wurde, die zu einem Gesamtumsatz von $36,4 Mio. führte. Der Untergericht hatte revisionsfest eine Gutachteraussage, die meisten Kunden seien nach §5(a) des FTC Act getäuscht worden, und weitere Faktoren gewürdigt, um die Hälfte des Umsatzes als Schadensersatz festzulegen.
Der United States Court for the Ninth Circuit hob jedoch das vom Bundesverbraucherschutzamt, Federal Trade Commission, erzielte Urteil auf. Das Untergericht hatte nämlich rechtsfehlerhaft die Frage der gemeinschaftlichen, joint and several, Haftung des Geschäftsführers des Unternehmens im Verhältnis zur Haftung seiner Kollegen beurteilt, die sich bereits vor dem Prozess mit der FTC auf einen Vergleich geeinigt hatten.
Das Untergericht darf den Schadensersatz neu festlegen, indem es den erkannten Betrag als joint and several Liability identifiziert oder eine zum konkreten Gewinn proportionale Haftung auferlegt.