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Samstag, den 05. März 2016

Schadensersatz nach 20 Jahren Popcorn-Konsum  

.   20 Jahre lang verzehrte der Kläger in Stults v. American Pop Corn Co. täglich drei Tüten Popcorn, nachdem er jeweils das Aroma nach dem Öffnen einsog und das Getreide in der Mikrowelle briet. Deshalb wurde er lungenkrank, behauptete er und verklagte zahlreiche Popcorn- und Aromaher­steller.

Am 4. März 2016 erging in St. Louis die abweisende Revisionsentscheidung. Auf 14 Seiten erklärte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA lehr­reich die Würdigung widersprüchlicher Gutachten, die behauptete Verlet­zung der implizierten Herstellerzusicherung der Ungefährlichkeit des Produkts und den Kausalitätsbeweis.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.