Das deutsche Gericht hatte bereits die Beklagte zur Umsatzauskunft verurteilt, doch hielt die Klägerin die erteilte Auskunft für unzureichend. Daher ersuchte sie nach 28 USC §1782 in einem Beweisausforschungsverfahren zur Unterstützung eines ausländischen Prozesses das US-Gericht um eine Beweisverfügung gegen die verbundene Gesellschaft in den USA.
Am 2. März 2016 legte der United States District Court for the Southern District of New in einer ausführlichen Begründung die Merkmale des Anspruches samt ihrer Auslegung durch den United States Supreme Court im Präzedenzfall Intel Corp. v. Advanced Micro Devices, Inc., 542 U.S. 241, dar. Unter anderem wegen der Nichtausschöpfung aller Möglichkeiten des deutschen Prozessrechts wies er den Antrag ab.