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Mittwoch, den 09. März 2016

Anforderungen an Facebook-Kontoabgabe

 
.   Ein Streit zwischen Musikmanagern löste eine Anspruchs­kette aus, die am 8. März 2016 in der Prüfung der Forderung der Über­tragung eines Facebook-Kontos kulmi­nierte. In Emerald City Manage­ment LLV v. Kahn erklärte das Bundes­berufungs­gericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans, dass das Unter­gericht im einst­weiligen Verfah­ren alles falsch ent­schieden hatte.

Jeder Jurastudent weiß, dass im einstweiligen Verfahren der Status Quo einge­froren wird. Eine Über­tragung ginge zu weit. Aber soweit kommt das Gericht gar nicht. Es muss eine Aussicht auf Erfolg im Haupt­verfahren bestehen, die es nicht ermitteln kann.

So setzt die Anspruchsgrundlage der Marken­verletzung, auf die sich das Unter­gericht stützte, nach dem Lanham Act die Verwen­dung der Marke im Verkehr voraus. Da das Facebook-Kon­to inakti­viert wurde und damit unerreichbar ist, kann eine solche Verwen­dung nicht vorliegen. Zwar setzt eine andere behaup­tete Anspruchs­grundlage keine derartige Verwen­dung voraus, aber auf die war die fehler­hafte Über­tragungs­verfü­gung nicht gestützt worden. Daher wurde sie aufgehoben.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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