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Mittwoch, den 16. März 2016

Kommission von $766200: Lohn; $900000: Strafe

 
.   Neben einer Kommission von $766.200 erhielt die Klägerin in Flannigan v. Vulcan Power Group LLC $900.000 als Strafschadensersatz we­gen eines Vergeltungsschlags, $300.000 als Ausgleichsschadensersatz und $191.560 als Vertragsstrafe nach §215 des New York Labor Law. Sie verklagte ihren Arbeitgeber, weil er ihr eine Kommission für Ausfuhren in den Irak versprochen, doch nicht gezahlt hatte.

Der Arbeitgeber meinte, der Anspruch sei wegen mangelnder Loyalität verwirkt. Am 15. März 2016 klärte in New York City das Bundesberufungsgericht des zwei­ten Bezirks der USA die Rechtslage und bestätigte das ein Verdict, Geschwore­nen­spruch, umsetzende Urteil vollständig.

Die kurze Begründung von zehn Seiten ist lehrreich in der Darlegung der An­spruchs­grundlagen. Wichtig ist auch, dass das Gericht einen Kommissions­an­spruch einem Gehaltsanspruch gleichstellte, der nach dem Labor Law einge­klagt werden kann. Eine Vertragsstrafe ist nach US-Recht verboten; hier handelt es sich um die vergleichbaren liquidated Damages - neben den punitive Da­mages und den compensatory Damages. Letztere sind aufgeteilt in Scha­dens­ersatz wegen der Nichtzahlung und wegen der Vergeltungsmaßnahme des Ar­beitgebers.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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