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Donnerstag, den 24. März 2016

Imitierte Auslandsmarke verwirrt Migranten in den USA  

.   Eine in Mexiko eingetragene Marke wird in den USA von einer US-Firma mit fast gleicher Verpackung für ihr Imitat des in Lateinamerika verkauften Medikaments verwandt und wird von Migranten in den USA mit dem Original verwechselt. In Belmora LLC v. Bayer Consumer Care AG ging die schweizer Markeninhaberin gegen die US-Firma vor, die dieselbe Marke in den USA eingetragen hatte, und erwirkte deren Löschung.

Das Untergericht hob die Löschung auf und wies den Anspruch wegen rechts­widriger Assoziierung der Imitatmarke nach §43 Lanham Act, 15 USC §1125, ab. A 23. März 2016 revidierte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond diese Entscheidung.

Die amerikanische Firma setzte in ihrer Vermarktung ihr Produkt dem mexika­ni­schen Original gleich und richtete sie an spanischsprachige Migranten in den USA. Die schweizer Firma bewies die Verwechslung im Markt durch Kunden sowie Groß- und Einzelhändler. Das Bundesmarkenamt stand der schweizer Firma im Prozess bei und argumentierte unter anderem, dass die Löschung den Verpflichtungen der USA nach Art. 6bis der Pariser Übereinkunft entspricht.

Die 35-seitige Entscheidungsbegündung stellt lehrreich die Rechtsgrundlagen für die Durchsetzung ausländischer Marken gegen amerikanische Marken- und Produktimitate dar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.