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Montag, den 28. März 2016

Mit der Stimme des Volkes gegen E-Brett-Imitate

 
.   Zählt der Erfinder der Hoverboard genannten Motorized Self-Balancing Vehicles auf die Stimme des Volkes mit dem Antrag auf eine Untersuchung der Einfuhren konkurrierender Imitate durch die International Trade Commission in Washington? Der Antrag wurde am 24. März 2016 ver­kündet. Mit der Notice of Receipt of Complaint; Solicitation of Comments Rela­ting to the Public Interest im Federal Register, Bd. 81, Nr. 56, S. 16214, lud das Amt die Öffentlichkeit und andere interessierte Parteien ein, ihm Bedenken über Sicherheit, Gesundheit und sonstige Auswirkungen der Imitate mitzuteilen.

Neben den üblichen Erwägungen der Patentverletzung nach §337 Tariff Act of 1930 geht es hier also um weitere Bedenken, die das erwartete Einfuhrverbot für die konkurrierenden Bretter zahlreicher benannter Hersteller und Vertriebs­unternehmen begründen könnten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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