Online-Dienst vermittelt Rechtsfrage an Gegner
CK • Washington. Ein Anwalt nutzte einen Kurierdienst zur Zustellung einer $2,5-Mio.-Klage aus Florida an den Beklagten in Saudi Arabien. Der Beklagte wandte sich an eine Online-Anwaltsvermittlung, um sich über die Klage schlau zu machen, und diese sandte die Anfrage an den Klägeranwalt. Der bedankte sich, erklärte den Interessenskonflikt und legte dem Gericht die Anfrage als weiteren Zustellungsnachweis vor. Dieses erließ ein Versäumnisurteil.
Erst dann meldete sich der Beklagte mit einem Wiedereinsetzungantrag. Er verlor. Das Gericht ging von einer zulässigen Zustellungsart und der tatsächlichen Vermittlung der Kenntnisnahme von der Klage aus. Die Revision führt zu einer lehrreichen Begründung, die auch auf die Unterschiede zwischen der Zustellung nach der Haager Übereinkunft, die beispielsweise für Deutschland gilt, und sonstigen Methoden eingeht.
In De Gazelle Group, Inc. v. Tamaz Trading Establishment hob das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta - auch für Florida zuständig - am 30. März 2016 das Urteil auf. Das Untergericht hatte einen reversiblen Fehler begangen: Der Anwalt hatte die gerichtliche Erlaubnis zur Einschaltung eines Kuriers erst nach erfolgter Zustellung eingeholt. Das Gericht hätte sie nach Fed.R.Civ.P. 4(f)(3) nicht erteilen dürfen. Die Zustellung war daher unwirksam. Ohne sie fehlte dem Gericht die personal Jurisdiction. Ohne Gerichtsbarkeit kein wirksames Urteil!
Erst dann meldete sich der Beklagte mit einem Wiedereinsetzungantrag. Er verlor. Das Gericht ging von einer zulässigen Zustellungsart und der tatsächlichen Vermittlung der Kenntnisnahme von der Klage aus. Die Revision führt zu einer lehrreichen Begründung, die auch auf die Unterschiede zwischen der Zustellung nach der Haager Übereinkunft, die beispielsweise für Deutschland gilt, und sonstigen Methoden eingeht.
In De Gazelle Group, Inc. v. Tamaz Trading Establishment hob das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta - auch für Florida zuständig - am 30. März 2016 das Urteil auf. Das Untergericht hatte einen reversiblen Fehler begangen: Der Anwalt hatte die gerichtliche Erlaubnis zur Einschaltung eines Kuriers erst nach erfolgter Zustellung eingeholt. Das Gericht hätte sie nach Fed.R.Civ.P. 4(f)(3) nicht erteilen dürfen. Die Zustellung war daher unwirksam. Ohne sie fehlte dem Gericht die personal Jurisdiction. Ohne Gerichtsbarkeit kein wirksames Urteil!