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Sonntag, den 03. April 2016

Zuviel Gehalt für Überstundenlohn nach NYLL und FLSA

 
.   NYLL und FLSA bestimmen den Ausgang des arbeitsrecht­lichen Prozesses in Rivera v. Anjost Corp. um die verweigerte Überstun­denvergütung eines Angestellten. Arbeitsrecht ist einzelstaatliches Recht, aber bei der Überstundenregelung gilt auch Bundesrecht, hier das New York Labor Law und der Fair Labor Standards Act. Beide setzen zum Schutz von Arbeits­kräften voraus, dass ein Mindestgehalt nicht überschritten ist und keine höher­wertigen, in der Praxis oft schwer bestimmbare Aufgaben bearbeitet werden.

Im Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City gab es in diesem Fall eine Klärung des ersten Merkmals, als der Arbeitnehmer beklagte, sein Gehalt sei variabel, weil er manchmal am Samstag arbeite und dafür ein zusätzliches Tagesgehalt erhalte. Es sei daher nicht auf einer gesetzlichen Geh­altsbasis, Salary Basis, vergütet, sondern auf einer variablen Grundlage, die ihn in den Schutzkreis von NYLL und FSIA einreihe.

Am 1. April 2016 entschied das Gericht gegen ihn. Angesichts der Qualifizierung seiner Tätigkeit sei er ein exempt Employee, den die Gesetze nicht ansprächen, und sein Gehalt habe als Salary im Sinne der Gesetze zu gelten und sei immer zu hoch ausgefallen. Daher könne er keine gesetzliche Überstundenvergütung beanspruchen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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