Zuviel Gehalt für Überstundenlohn nach NYLL und FLSA
CK • Washington. NYLL und FLSA bestimmen den Ausgang des arbeitsrechtlichen Prozesses in Rivera v. Anjost Corp. um die verweigerte Überstundenvergütung eines Angestellten. Arbeitsrecht ist einzelstaatliches Recht, aber bei der Überstundenregelung gilt auch Bundesrecht, hier das New York Labor Law und der Fair Labor Standards Act. Beide setzen zum Schutz von Arbeitskräften voraus, dass ein Mindestgehalt nicht überschritten ist und keine höherwertigen, in der Praxis oft schwer bestimmbare Aufgaben bearbeitet werden.
Im Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City gab es in diesem Fall eine Klärung des ersten Merkmals, als der Arbeitnehmer beklagte, sein Gehalt sei variabel, weil er manchmal am Samstag arbeite und dafür ein zusätzliches Tagesgehalt erhalte. Es sei daher nicht auf einer gesetzlichen Gehaltsbasis, Salary Basis, vergütet, sondern auf einer variablen Grundlage, die ihn in den Schutzkreis von NYLL und FSIA einreihe.
Am 1. April 2016 entschied das Gericht gegen ihn. Angesichts der Qualifizierung seiner Tätigkeit sei er ein exempt Employee, den die Gesetze nicht ansprächen, und sein Gehalt habe als Salary im Sinne der Gesetze zu gelten und sei immer zu hoch ausgefallen. Daher könne er keine gesetzliche Überstundenvergütung beanspruchen.
Im Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City gab es in diesem Fall eine Klärung des ersten Merkmals, als der Arbeitnehmer beklagte, sein Gehalt sei variabel, weil er manchmal am Samstag arbeite und dafür ein zusätzliches Tagesgehalt erhalte. Es sei daher nicht auf einer gesetzlichen Gehaltsbasis, Salary Basis, vergütet, sondern auf einer variablen Grundlage, die ihn in den Schutzkreis von NYLL und FSIA einreihe.
Am 1. April 2016 entschied das Gericht gegen ihn. Angesichts der Qualifizierung seiner Tätigkeit sei er ein exempt Employee, den die Gesetze nicht ansprächen, und sein Gehalt habe als Salary im Sinne der Gesetze zu gelten und sei immer zu hoch ausgefallen. Daher könne er keine gesetzliche Überstundenvergütung beanspruchen.