Der Zweck der Briefkastenfirma besteht nicht in der illegalen Steuerhinterziehung oder legalen -vermeidung. In den USA bieten manche Orte eine derart gute Gesellschaftsrechtsordnung, dass es einfach Sinn macht, dort den Eintragungssitz mit einem Briefkasten zu unterhalten, gleich wo der Verwaltungs- oder Geschäftssitz liegen soll. Ein Beispiel ist Delaware, das wegen gerichtlicher Kompetenz und Zügigkeit bekannt ist.
Neben den Konzernen kommen natürlich auch die Krauter und Betrüger dorthin, weil die Kleinen die Großen nachahmen, ohne wirklich einen Vorteil zu erfahren, und weil die Betrüger sich im Schatten der Reichen wohler fühlen.
Auch wer nicht in einem Fremdstaat in den USA einen Gründungssitz unterhält, kann eine Briefkastenfirma vor Ort unterhalten, meist beim eigenen Rechtsanwalt, der sich um die ordentliche gesellschaftsrechtliche Wartung kümmert, damit die Haftungsbeschränkung einer Corporation keinen Schaden nimmt. Der Geschäftssitz kann dann im Industriegebiet liegen. Völlig legal.
Wer als Eigentümer hinter einer Corporation steckt, ist allerdings bei bösen Briefkastenfirmen wie bei Firmen am Geschäftssitz meist auch verschleiert, durch eine alte Form des Datenschutzes. Das Gesellschaftsrecht verlangt in den meisten US-Staaten nicht die Offenlegung der Eigentümer, sondern immer die des zustellungsbevollmächtigten Registered Agent und oft des Managements.
Steuersparend ist an amerikanischen Briefkastenfirmen nichts. Zu sehr sind sie in ein dichtmaschiges Netz aus Meldepflichten und in die Steuersysteme des Bundes, der Einzelstaaten, der Kreise und der Städte eingeflochten. Nur die Gründung und Wartung sind billig, und die dafür notwendigen Informationen sind minimal.