Am 8. April 2016 erging vom Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans ein Entscheid, der einerseits das Vertrauen in die Redefreiheit sowie die Haftungsbefreiung von Kommunikationsdienstleistern stärkt, andererseits aus prozessualen Gründen dem Staat Recht gibt.
Die Bundesgerichte dürfen dem Einzelstaat der USA Handlungen verbieten, die direkt in die von der Verfassung geschützten Rechte eingreifen. Das Gericht erörtert die Präzedenzfälle und entscheidet gegen den Anbieter. Der Staat hatte lediglich eine Untersuchung eingeleitet. Ein Eingriff ist noch nicht erfolgt, und die Androhung entfaltet keine Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit.