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Dienstag, den 12. April 2016

Vertrauen der Suchmaschine in die Redefreiheit

 
.   Ein US-Staat warf einer Suchmaschine vor, durch die Rei­hung von Ergebnissen das Böse zu fördern, und verlangte Einfluss auf Ände­run­gen, die das Gute schützen. Als die Reaktion ihn enttäuschte, drohte er mit Klage und Anklage und forderte Beweise über Unternehmensaktivitäten. In Google Inc. v. Hood ging das Unternehmen im Vertrauen auf seine Rede­frei­heit erfolgreich mit einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Staat vor, unterlag jedoch in der Revision.

Am 8. April 2016 erging vom Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans ein Entscheid, der einerseits das Vertrauen in die Rede­frei­heit sowie die Haftungsbefreiung von Kommunikationsdienstleistern stärkt, andererseits aus prozessualen Gründen dem Staat Recht gibt.

Die Bundesgerichte dürfen dem Einzelstaat der USA Handlungen verbieten, die direkt in die von der Verfassung geschützten Rechte eingreifen. Das Gericht er­örtert die Präzedenzfälle und entscheidet gegen den Anbieter. Der Staat hatte lediglich eine Untersuchung eingeleitet. Ein Eingriff ist noch nicht erfolgt, und die Androhung entfaltet keine Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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