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Mittwoch, den 13. April 2016

Kundenabwerbung folgt Personalabwerbung: Schadensersatz

 
.   Die Abwerbung von Kunden kann Konkurrenten einander schadensersatzpflichtig machen. Die rechtliche Grundlage ist die rechtswidrige Einwirkung auf Vertragsbeziehungen Dritter. In St. Jude Medical SC Inc. v. Bio­sense Webster Inc. gab es eine Viererbeziehung: Ein Anbieter medi­zini­scher Geräte stellte einen Vertriebsmitarbeiter mit einem Drei­jahres­vertrag an, und er betreute unter anderem einen Großkunden.

Der Konkurrent warb den Mitarbeiter im ersten Anstellungsjahr ab. Kurz darauf wechselte der Großkunde zum Konkurrenten. Der erste Hersteller ver­klag­te den Konkurrenten und den ehemaligen Mitarbeiter auf Schadensersatz. Am 12. April 2016 entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA, dass das Urteil zugunsten des Klägers auf den Ersatz des Großkundenverlustes sei­ner Prüfung standhält.

Zunächst begründete das Gericht die Wirksamkeit der Gerichtswahlklausel im ersten Arbeitsvertrag. Die Rüge, die Klausel stelle kein Verhandlungsergebnis dar, verwarf es mit dem Hinweis, dass dies nicht notwendig sei, solange die Parteien den Vertrag nicht unlauter oder unter Umgehung zwingender Be­stim­mungen schlossen.

Die Vertragsdauer von drei Jahren erklärte es für wirksam - anders sei es bei einem Wettbewerbsverbot. Schließlich erläuterte es, dass der Schadensersatz auch beim rechtswidrigen Eingriff in einen Arbeitsvertrag den verlorenen Ge­winn erfassen könne, nicht nur den Verlust der Arbeitskraft.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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