Da das Bundesrecht weit geht, sind erfolgreiche Ansprüche aus einzelstaatlichem Copyright sehr selten. In diesem Fall geht es um eine Lücke beim Recht der öffentlichen Aufführung von Musikwerken, die die Beklagte im Radio und Internet ausstrahlte und die vor 1972 geschaffen wurden.
Das in diesen Fragen kompetente Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City sieht sich überfordert. Es findet keinen klaren Präzedenzfall der einzelstaatlichen Gerichte. Daher legt es die Rechtsfrage am 13. April 2016 dem obersten Gericht New Yorks zur Prüfung vor - nicht ohne jedoch zunächst den Leser in diese wichtige Materie des IP-Rechts sorgfältig einzuweihen.