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Sonntag, den 17. April 2016

Prozessgericht widmet VW-Prozessen Sonderseite

 
.   Jedes Prozessdetail gehört an die Öffentlichkeit, lautet der amerikanische Grundsatz, und besonders interessante Prozesse verdienen eine eigene Gerichtswebseite. Nicht nur das - bei Superprozessen wird der Presse die Teilnahme auch durch Konferenzschaltung, so am Termin vom 21. April 2016, ermöglicht. Im VW-Prozess verkündete das Bundesgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens deshalb:
In re: Volkswagen "Clean Diesel" MDL
15-MD-2672-CRB (JSC)
Due to the level of interest in this case, this web page has been created to notify journalists and interested members of the public of important news and information about access to proceedings and to case information.

FOR THE PROCEEDING
ON APRIL 21, 2016:
Journalists who wish to listen to the status conference by telephone may do so by calling CourtCall at (866) 582-6878.
Die Wortprotokolle, Beschlüsse und Schriftsätze bietet der United States Court for the Northern District of California in San Francisco natürlich auch an. Nur wenige Ausnahmen gelten vom Öffentlichkeitsgrundsatz. Selbst die vertrauliche Behandlung von Geschäftsheimnissen erfordert besondere Anträge und wird generell eher abgelehnt als gestattet.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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