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Dienstag, den 10. Mai 2016

Risiko der Strafanzeige: $4 Mio.-Schadensersatzklage

 
.   Ein Autovermieter zeigte einen Angestellten wegen Dieb­stahls­verdachts an, doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Die darauf erhobene Klage des Angestellten gegen den Arbeitgeber illustriert das Risiko einer Strafanzeige mit Ansprüchen aus rechtswidriger Verhaftung, Schä­digung ehelicher Pflichterfüllung, Verleumdung, fahr­lässiger Sorgfalts­pflicht­verletzung, vorsätzlicher Zufügung emotionaler Schäden und bös­wil­li­ger Straf­verfolgung. In Bailey v. Budget Rent a Car System Inc. gewinnt der Ar­beit­geber und der am amerikanischen Recht der unerlaubten Handlungen inter­es­sier­te Leser.

Die Entscheidung vom 29. April 2016 erklärt ungewöhnlich detailliert die Tat­be­standsmerkmale der Anspruchsgrundlagen mit gründlicher Subsumtion. Das Bundesgericht für Maryland verweigert den verlangten Schadensersatz von $4 Mio. als unschlüssig, gestattet dem Kläger jedoch mit einem Dismissal without Prejudice, die Klage erneut zu erheben.

Wenn sich die Ehefrau des Klägers am neuen Prozess beteiligten sollte, kann auch der Ehepflichten-Anspruch etwas schlüssiger erscheinen: Schadensersatz für ein Loss of Consortium kann nämlich nur der Ehegatte eines Opfers bean­tragen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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