Staat erzwingt Selbstmord, bleibt im US-Recht immun
Urteil über $2.79 Mrd. im Lichte der Act of State-Doktrin
CK • Washington. In die Tiefen der Ausnahmen von Ausnahmen von der Staatenimmunität tauchte in Villoldo v. Computershare, Inc. am 12. Mai 2016 das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston in der Prüfung eines $2.79 Mrd.-Urteils gegen Kuba wegen des vom Staat initiierten Selbstmords und Enteignung eines Kubaners, dessen Söhne in den USA erst das Urteil erstritten und nach einer Kehrwende des Untergerichts wieder verloren.Im Kern betrifft die Revision die Verweigerung der Kostenerstattung eines Vermögensverwalters von eingefrorenem kubanischem Staatsvermögen in den USA. Die Verwalter gewannen letztlich gegen die Brüder und forderten die Kostenerstattung zu spät. Um festzustellen, ob die Forderung im Vollstreckungsverfahren überhaupt zulässig ist, musste das Revisionsgericht prüfen, ob das Vollstreckungsverbot gegen fremdes Staatsvermögen aus dem Foreign Sovereign Immunities Act greift.
In der Regel genießen Staaten mehr Immunität in der Vollstreckung als im Hauptverfahren. Hier prüfte das Gericht die Act of State Doctrine, die Handlungen eines fremden Staates grundsätzlich auch in den USA respektiert. In diesem Fall könnte sie bedeuten, dass das US-Gericht einen fremden Enteignungsakt respektieren muss.
Allerdings gelten Ausnahmen, die das Gericht ausführlich erörtert, die darauf hinauslaufen, dass eine entschädigungslose Enteignung im Ausland in den USA nur dann respektiert wird, wenn sich die für die Außenpolitik zuständige Exekutive dafür einsetzt, die Handlung ausnahmsweise anzuerkennen. Daran fehlt es hier, und die 22-seitige Begründung erklärt lehrreich die Folgen für die extraterritorial Exception to the Act of State Doctrine, aaO 15. Dazu streift es auch die Entscheidung des Supreme Court in Bank Markazi v. Peterson vom 20. April 2016 an, aaO 16.