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Samstag, den 14. Mai 2016

Deutscher Gerichtsstand im amerikanischen Prozess  

.   Der Revisionsbeschluss in SAP America Inc. v. Wellogix Inc. betrifft die Folgen der vertraglichen, nach Deutschland verweisenden Ge­richtsstandsklausel im amerikanischen Prozess, den die deutsche Partei ge­mein­sam mit ihrer US-Tochter als Einrede gegen eine Widerklage wegen Ge­schäfts­geheimnisverletzung erhob, nachdem sie selbst die US-Partei nach Pa­tentrecht verklagt hatte. Das Untergericht hatte die Verfahren getrennt und der Gerichtsstandsklausel Wirkung verliehen, indem sie das Verfahren nach dem Forum non conveniens-Grundsatz nach Deutschland verwies.

In New Orleans entschied das Bun­desberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 12. Mai 2016 mit ausführlicher Begründung mehrere Fragen: Die Pa­tentklage bedeutete keine Verwirkung oder einen Verzicht auf die Gerichts­standsklausel. Das Untergericht durfte die Verweisung vornehmen, obwohl seine sachliche Zuständigkeit unklar war und blieb. Es durfte auch nach Bun­desrecht statt nach einzelstaatlichem Recht über die Durchsetzung der Klau­sel entscheiden - einzelstaatliches Recht wäre nur auf die Frage der Aus­legung der Klausel anwendbar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.