Deutscher Gerichtsstand im amerikanischen Prozess
CK • Washington. Der Revisionsbeschluss in SAP America Inc. v. Wellogix Inc. betrifft die Folgen der vertraglichen, nach Deutschland verweisenden Gerichtsstandsklausel im amerikanischen Prozess, den die deutsche Partei gemeinsam mit ihrer US-Tochter als Einrede gegen eine Widerklage wegen Geschäftsgeheimnisverletzung erhob, nachdem sie selbst die US-Partei nach Patentrecht verklagt hatte. Das Untergericht hatte die Verfahren getrennt und der Gerichtsstandsklausel Wirkung verliehen, indem sie das Verfahren nach dem Forum non conveniens-Grundsatz nach Deutschland verwies.
In New Orleans entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 12. Mai 2016 mit ausführlicher Begründung mehrere Fragen: Die Patentklage bedeutete keine Verwirkung oder einen Verzicht auf die Gerichtsstandsklausel. Das Untergericht durfte die Verweisung vornehmen, obwohl seine sachliche Zuständigkeit unklar war und blieb. Es durfte auch nach Bundesrecht statt nach einzelstaatlichem Recht über die Durchsetzung der Klausel entscheiden - einzelstaatliches Recht wäre nur auf die Frage der Auslegung der Klausel anwendbar.
In New Orleans entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 12. Mai 2016 mit ausführlicher Begründung mehrere Fragen: Die Patentklage bedeutete keine Verwirkung oder einen Verzicht auf die Gerichtsstandsklausel. Das Untergericht durfte die Verweisung vornehmen, obwohl seine sachliche Zuständigkeit unklar war und blieb. Es durfte auch nach Bundesrecht statt nach einzelstaatlichem Recht über die Durchsetzung der Klausel entscheiden - einzelstaatliches Recht wäre nur auf die Frage der Auslegung der Klausel anwendbar.