In New Orleans entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 12. Mai 2016 mit ausführlicher Begründung mehrere Fragen: Die Patentklage bedeutete keine Verwirkung oder einen Verzicht auf die Gerichtsstandsklausel. Das Untergericht durfte die Verweisung vornehmen, obwohl seine sachliche Zuständigkeit unklar war und blieb. Es durfte auch nach Bundesrecht statt nach einzelstaatlichem Recht über die Durchsetzung der Klausel entscheiden - einzelstaatliches Recht wäre nur auf die Frage der Auslegung der Klausel anwendbar.
In New Orleans entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 12. Mai 2016 mit ausführlicher Begründung mehrere Fragen: Die Patentklage bedeutete keine Verwirkung oder einen Verzicht auf die Gerichtsstandsklausel. Das Untergericht durfte die Verweisung vornehmen, obwohl seine sachliche Zuständigkeit unklar war und blieb. Es durfte auch nach Bundesrecht statt nach einzelstaatlichem Recht über die Durchsetzung der Klausel entscheiden - einzelstaatliches Recht wäre nur auf die Frage der Auslegung der Klausel anwendbar.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.