Gerichtsstandsklausel wird per Ermessen verwirklicht
CK • Washington. Am 17. Mai 2016 erklärte der Beschluss in LVAR LP v. Bermuda Commercial Bank Ltd. die Wirkung einer Gerichtsstandsklausel, wenn das Gericht seine eigene Zuständigkeit bejahen kann. Die Wirkung der Klausel führt es zu der Analyse nach dem Forum non conveniens-Grundsatz mit einer Umkehr der Beweislast. Die Vermutung für den Verbleib im vom Kläger gewählten zuständigen Forum wird aufgehoben. Der von der Klausel abweichende Kläger muss das Gericht überzeugen, sein Ermessen gegen die Durchsetzung der Klausel auszuüben, erläuterte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA. Spricht die Klausel klar von einem bestimmten Forum, und ist dieses ausdrücklich als ausschließliches Forum festgelegt, sind die Aussichten für die sich auf die Klausel berufende Partei günstiger. Oft entsprechen aus Europa stammende, englisch- oder deutschsprachige Verträge nicht diesen Vorgaben, doch in diesem Fall berief sich eine Partei aus Bermuda erfolgreich auf diese Forum Selection Clause. Die Klausel wirkt hier als Verzicht auf das gesetzliche Gericht. Zudem gilt sie hier auch für einen strittigen Prozess, obwohl sie vertraglich als Gerichtsstand für die Verwaltung eines Trusts bestimmt war.