Das Grundrecht auf versteckt getragene Schusswaffen
CK • Washington. Concealed Weapons stehen im Mittelpunkt des Revisionsbeschlusses in Peruta v. City of San Diego am 9. Juni 2016 und der Diskussion um das behauptete Grundrecht auf privaten Waffenbesitz. Der Supreme Court hatte der Bundesverfassung ein solches Grundrecht entnommen, doch die Frage des verdeckten Tragens nicht abschließend geklärt. Auf einzelstaatlicher und Kreisebene sind einschränkende Regelungen zulässig. Mit dem neuen Beschluss wird die Grundrechtsfrage neu aufgerollt.
Der beklagte Kreis verband eine Waffengenehmigung für das versteckte Mitführen mit dem Nachweis einer besonderen Notwendigkeit. Der die Genehmigung anstrebende Kläger hielt das Erfordernis für eine Verletzung seines angeblichen Grundrechts aus dem zweiten Verfassungszusatz. Das Second Amendment deckt das Recht einer wohlgeordneten Miliz auf Waffenbesitz und besagt: A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.
Der kürzlich verstorbene, rabiat-eloquente Supreme Court-Richter Scalia hatte die erste Grundrechtentscheidung am 26. Juni 2008 verfasst. Gerade in den Städten der USA wurde Heller v. District of Columbiaals überraschend und schockierend empfunden, während das Urteil den nationalen Waffenverband NRA animierte, die Freigabe der Nutzung von Waffen auch in Schulen, Kirchen und Theatern auf politischer und gerichtlicher Ebene mit Gesetzen, Verordnungen und Präzedenzfällen zu verfolgen.
Nun biss er im südlichen Kalifornien und beim Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA auf Eis. Das Grundrecht kann nach der neuen Entscheidung wieder im Obersten Bundesgerichtshof in Washington, DC, landen.
Der beklagte Kreis verband eine Waffengenehmigung für das versteckte Mitführen mit dem Nachweis einer besonderen Notwendigkeit. Der die Genehmigung anstrebende Kläger hielt das Erfordernis für eine Verletzung seines angeblichen Grundrechts aus dem zweiten Verfassungszusatz. Das Second Amendment deckt das Recht einer wohlgeordneten Miliz auf Waffenbesitz und besagt: A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.
Der kürzlich verstorbene, rabiat-eloquente Supreme Court-Richter Scalia hatte die erste Grundrechtentscheidung am 26. Juni 2008 verfasst. Gerade in den Städten der USA wurde Heller v. District of Columbiaals überraschend und schockierend empfunden, während das Urteil den nationalen Waffenverband NRA animierte, die Freigabe der Nutzung von Waffen auch in Schulen, Kirchen und Theatern auf politischer und gerichtlicher Ebene mit Gesetzen, Verordnungen und Präzedenzfällen zu verfolgen.
Nun biss er im südlichen Kalifornien und beim Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA auf Eis. Das Grundrecht kann nach der neuen Entscheidung wieder im Obersten Bundesgerichtshof in Washington, DC, landen.