Fast gleiche neue Marke verletzt die ältere

Das Untergericht hatte eine Injunction territorial auf den aktiven Unternehmensbereich der Klägerin in zwei Staaten beschränkt und der Beklagten die Verwendung ihrer Marke im Rest der USA sowie im Internet gestattet. In der Revision wurde klar, dass die Klägerin auch durch diese Verwendung geschädigt wird, weil sie wie die Beklagte im Gesundheitswesen Mediziner aus den ganzen USA anspricht und bei einem Versuch einer territorialen Unternehmenserweiterung auf die Marke der Beklagten stoßen würde.
Außerdem sind die beiden Anbieter sachlich in verwandten Bereichen tätig: Die Klägerin mit Heilangeboten und -forschung, die Beklagte mit Pharmawerbung in Arztpraxen. Das stellt eine subject-matter Proximity mit überlappenden Diensten dar, die die territoriale Überlappung verschärfen. Die Klägerin konnte zudem auf eine sorgfältige Markeneinführung und -anmeldung verweisen, während die Beklagte sich vor der Markenanmeldung nicht hinreichend über Konflikte informiert hatte und ihr Logo wie ein Plagiat wirkt.
Das Gericht schließt seine 46-seitige, lehrreiche Begründung mit der Aufforderung an das Untergericht, die potentielle Schadensvermeidung sowohl im Internet als auch territorial nach Maßgabe seiner Leitlinien weiter zu prüfen, um eine bessere Verbotsverfügung zu erlassen.