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Donnerstag, den 23. Juni 2016

Drohnen neu reguliert und Privatsphäre geschützt

 
.   Das Weiße Haus verkündete am 21. Juni 2916 selbst die neu­en Drohnen­regeln unter dem Titel Growing the Economy through Innovation: New Rules for the Commercial and Scientific Use of Drones, weil sie für die Volks­wirt­schaft so bedeutsam sind. Ihre Aus­arbei­tung erfolgte vom Bundes­luft­fahr­amt, der Federal Aviation Administration in Washington, DC: Operation and Certification of Small Unmanned Aircraft Systems.

Die 624 Seiten der Verordnung gelten für kleine Drohnen und schaffen ein­heit­li­che Regeln für die ge­sam­ten USA. Normaler­weise sind die Einzel­staaten für die Regu­lierung ver­ant­wort­lich, aber hier wird die üb­liche Zer­split­terung über die Rege­lungs­be­fug­nis für den national Airspace mit seiner Bun­des­zu­stän­dig­keit ver­hin­dert. Die Ver­ord­nung gilt für gewerb­lich wie privat genutzte Drohnen. Be­mer­kens­wert ist, dass die maxi­male Flug­höhe von 400 Fuß über­schrit­ten wer­den darf, wenn beson­dere Gründe vor­liegen, bei­spiels­weise bei Inspek­tions­flü­gen über Gebäuden und Strom­lei­tungen.

Erste Kommentierungen sehen die ausführliche Ver­ord­nung, für die es auch ein kurzes Fact Sheet gibt, als positiv an. Positiv ist auch die parallel dazu erlas­se­ne Ini­tia­tive zur Siche­rung der Privat­sphäre vor Droh­nen­miss­brauch. Sie wur­de vom Weißen Haus und einem Kon­sortium von Minis­teri­en initiiert und be­ruht auf dem Presidential Memorandum: Promoting Economic Competitiveness While Safeguarding Privacy, Civil Rights, and Civil Liberties in Domestic Use of Unmanned Aircraft Systems vom 15. Februar 2015.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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