Drohnen neu reguliert und Privatsphäre geschützt
CK • Washington. Das Weiße Haus verkündete am 21. Juni 2916 selbst die neuen Drohnenregeln unter dem Titel Growing the Economy through Innovation: New Rules for the Commercial and Scientific Use of Drones, weil sie für die Volkswirtschaft so bedeutsam sind. Ihre Ausarbeitung erfolgte vom Bundesluftfahramt, der Federal Aviation Administration in Washington, DC: Operation and Certification of Small Unmanned Aircraft Systems.
Die 624 Seiten der Verordnung gelten für kleine Drohnen und schaffen einheitliche Regeln für die gesamten USA. Normalerweise sind die Einzelstaaten für die Regulierung verantwortlich, aber hier wird die übliche Zersplitterung über die Regelungsbefugnis für den national Airspace mit seiner Bundeszuständigkeit verhindert. Die Verordnung gilt für gewerblich wie privat genutzte Drohnen. Bemerkenswert ist, dass die maximale Flughöhe von 400 Fuß überschritten werden darf, wenn besondere Gründe vorliegen, beispielsweise bei Inspektionsflügen über Gebäuden und Stromleitungen.
Erste Kommentierungen sehen die ausführliche Verordnung, für die es auch ein kurzes Fact Sheet gibt, als positiv an. Positiv ist auch die parallel dazu erlassene Initiative zur Sicherung der Privatsphäre vor Drohnenmissbrauch. Sie wurde vom Weißen Haus und einem Konsortium von Ministerien initiiert und beruht auf dem Presidential Memorandum: Promoting Economic Competitiveness While Safeguarding Privacy, Civil Rights, and Civil Liberties in Domestic Use of Unmanned Aircraft Systems vom 15. Februar 2015.
Die 624 Seiten der Verordnung gelten für kleine Drohnen und schaffen einheitliche Regeln für die gesamten USA. Normalerweise sind die Einzelstaaten für die Regulierung verantwortlich, aber hier wird die übliche Zersplitterung über die Regelungsbefugnis für den national Airspace mit seiner Bundeszuständigkeit verhindert. Die Verordnung gilt für gewerblich wie privat genutzte Drohnen. Bemerkenswert ist, dass die maximale Flughöhe von 400 Fuß überschritten werden darf, wenn besondere Gründe vorliegen, beispielsweise bei Inspektionsflügen über Gebäuden und Stromleitungen.
Erste Kommentierungen sehen die ausführliche Verordnung, für die es auch ein kurzes Fact Sheet gibt, als positiv an. Positiv ist auch die parallel dazu erlassene Initiative zur Sicherung der Privatsphäre vor Drohnenmissbrauch. Sie wurde vom Weißen Haus und einem Konsortium von Ministerien initiiert und beruht auf dem Presidential Memorandum: Promoting Economic Competitiveness While Safeguarding Privacy, Civil Rights, and Civil Liberties in Domestic Use of Unmanned Aircraft Systems vom 15. Februar 2015.