Stellungnahmen aus der Lehre und Privatwirtschaft lassen ebenso wie Erfahrungen aus Prozessen in Staaten mit solchen Gesetzen erkennen, dass das hehre Ziel des Schutzes der Rede- und Meinungsfreiheit oft fehlschlägt. Statt zur schnelleren Bestätigung eines Grundrechtsschutzes für eine klagegerügte Aussage löst das Vorverfahren, das direkt zur Revision berechtigt, oft längere, komplizierte und damit teurere Prozesse aus. Gerichte beklagen den Missbrauch der Anti-SLAPP-Einrede.
Sie soll Strategic Lawsuits Against Public Participation verhindern: Der Bürger soll seine Meinung ohne die Befürchtung kundgeben dürfen, gleich in einen teuren Prozess verwickelt zu werden. Ein Jura-Professor klärte den Kongress mit einer lesenswerten Stellungnahme Prepared Statement of Alexander A. Reinert über diesen Missbrauch auf, den das geplante Bundesgesetz explodieren lassen dürfte. Der Bund mische sich ohne konkrete Verfassungsgrundlage in Prozess- und Regelungskompetenzen der Einzelstaaten ein, und das Gesetz hebele durch schlampige Definitionen und zu weit gehende Formulierungen nahezu alle Möglichkeiten aus, gegen Angelegenheiten öffentlichen Interesses Stellung zu beziehen. Damit kann es das Gegenteil der in Anti-SLAPP-Gesetzen bezweckten herbeiführen und das Volk mundtot machen.