In seiner lehrreichen Begründung erklärte das Gericht in St. Louis den Unterschied zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schulden. Die ersteren darf der Verwalter, die Federal Deposit Insurance Corporation, nicht aushebeln. Vertragliche Verpflichtungen darf er zugunsten der Kräftigung der Bank hingegen ohne Schadensersatzpflicht beenden. Das gilt auch für den golden Parachute, der vertraglich dem Banker eine Leistung ohne Gegenleistung zusichern sollte. Zwar hätte er die Geltung von Ausnahmen behaupten und beweisen können, tat dies jedoch nicht.
In seiner lehrreichen Begründung erklärte das Gericht in St. Louis den Unterschied zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schulden. Die ersteren darf der Verwalter, die Federal Deposit Insurance Corporation, nicht aushebeln. Vertragliche Verpflichtungen darf er zugunsten der Kräftigung der Bank hingegen ohne Schadensersatzpflicht beenden. Das gilt auch für den golden Parachute, der vertraglich dem Banker eine Leistung ohne Gegenleistung zusichern sollte. Zwar hätte er die Geltung von Ausnahmen behaupten und beweisen können, tat dies jedoch nicht.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.