Ruinierte Bank schuldet keinen goldenen Fallschirm
CK • Washington. Die Bundesbankaufsicht und -versicherung übernahm die Verwaltung einer ruinierten Bank und veranlasste das Ausscheiden eines Bankiers, der dann die Bank auf Schadensersatz verklagte, weil sein Vertrag mit garantierter Laufzeit verfrüht beendet wurde. In Von Rohr v. Reliance Bank entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA am 21. Juni 2016 gegen ihn. In der Regel wirkt ein befristeter Vertrag im Gegensatz zum At-Will-Arbeitsvertrag als Garantie. Wie lange der Vertrag gilt, war strittig.
In seiner lehrreichen Begründung erklärte das Gericht in St. Louis den Unterschied zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schulden. Die ersteren darf der Verwalter, die Federal Deposit Insurance Corporation, nicht aushebeln. Vertragliche Verpflichtungen darf er zugunsten der Kräftigung der Bank hingegen ohne Schadensersatzpflicht beenden. Das gilt auch für den golden Parachute, der vertraglich dem Banker eine Leistung ohne Gegenleistung zusichern sollte. Zwar hätte er die Geltung von Ausnahmen behaupten und beweisen können, tat dies jedoch nicht.
In seiner lehrreichen Begründung erklärte das Gericht in St. Louis den Unterschied zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schulden. Die ersteren darf der Verwalter, die Federal Deposit Insurance Corporation, nicht aushebeln. Vertragliche Verpflichtungen darf er zugunsten der Kräftigung der Bank hingegen ohne Schadensersatzpflicht beenden. Das gilt auch für den golden Parachute, der vertraglich dem Banker eine Leistung ohne Gegenleistung zusichern sollte. Zwar hätte er die Geltung von Ausnahmen behaupten und beweisen können, tat dies jedoch nicht.