Am 1. Juli 2016 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt Washington gegen ihn. Der Beklagte argumentierte, dass das Festhalten in Handschellen keine außergewöhnliche Handlung darstelle und damit die Klage unschlüssig sei. Der Kläger glaubte hingegen, einen pensionierten Polizeibeamten öffentlich wegen nicht-rechtswidrigen Verhaltens zu bedrohen und bloßzustellen, sei skandalös.
Das Gericht befand, dass die von ihm detailliert dargelegten Voraussetzungen für den Anspruch nicht erfüllt waren: Handcuffing suspects is a normal detention practice that cannot be considered outrageous. Auch der behauptete Umstand, dass ein Mitarbeiter des beklagten Dienstes noch zwei Monate lang eine Strafverfolgung in Aussicht stellte, greife nach Präzedenzfallrecht nicht: This allegation also fails to rise to the level of conduct so extreme in degree "as to go beyond all possibly bounds of decency."
Die erlittene Erniedrigung des Klägers habe bei ihm zudem keine derartige Verzweiflung ausgelöst, dass sie die durchschnittliche Erfahrung bei einer Verhaftung so überschreite, dass ein gesundheitlicher Schaden nicht unwahrscheinlich wäre. Im Ergebnis sei sein Leiden nicht gravierender als das eines Professors, der seine Universität erfolglos verklagte, die ihm Lehrveranstaltungen außerhalb seines Schwerpunkts zuwies. Diese Zuweisung stellte auch kein extremes Fehlverhalten dar.