Vor 20 Jahren hatte dasselbe Gericht den Freedom of Information Act in 5 USC §552 so verstanden, dass der Anspruch bestehe. Nachdem zwei andere Bundesberufungsbezirke den Anspruch schon in Frage gestellt hatten, revidierte das Gericht mit Wirkung für die Staaten Kentucky, Michigan, Ohio und Tennessee seine Auffassung.
Der FOIA verwirklicht die Philosophie der vollständigen Offenlegung von Amtsangelegenheiten, erklärte das Gericht. Es nahm bisher an, dass die Ausnahme zum Schutz der Privatsphäre nach §552(b)(7)(C) nicht bei Personen greife, die bereits im Gericht aufgetreten seien. Während Präzedenzfälle in manchen Bezirken die Herausgabe verboten, wandten sich Strohmänner mit missbräuchlichen Herausgabeforderungen an den U.S. Marshall Service in seinem Bezirk.
Jetzt erkannte das Gericht, dass solche Fotos Personen lebenslang einem Eingriff in die Privatsphäre aussetzen, und wies daher das Untergericht an, ihren Schutz erneut ohne den Maßstab der Blankovermutung eines Nichteingriffs zu prüfen. Der Regelfall sollte lauten, dass nicht das öffentliche Informationsinteresse, sondern das private Interesse überwiegt.