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Mittwoch, den 20. Juli 2016

Markenstreit um Vodka und Kusslippen

 
PD - Washington   Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco hob am 14. Juli 2016 ein Urteil des Untergerichts in der Sache JL Be­ve­rage Co. LLC v. Jim Beam Brands Co. zugunsten der Beklagten auf. Der Klä­ger, ein Hersteller aromatisierter Vodkas, besitze keine Ansprüche we­gen Mar­ken­ver­stoßes, falscher Herkunftsbezeichnung oder unlauteren Wett­be­werbs. Maß­geb­lich für diese Beurteilung waren das Bundes­marken­gesetz, der Lanham Act, sowie das Recht des Staates Nevada.

Der Entscheidung lag der Sachverhalt zugrunde, wonach der Kläger versucht hat­te, eine Verwechslungsgefahr, Likelihood of Confusion zwischen seinen ein­getragenen Marken und der einzutragenden Marke der Beklagten nach­zu­wei­sen. Angriffsfläche boten die mittlerweile von beiden verwendeten Kuss­lip­pen auf ihren Vodkaflaschen. Nach Ansicht der Klägerin ergäben sich hier­aus so­wohl eine forward als auch eine reverse Confusion: der Verbraucher wer­de fälschlicherweise nicht nur von der alten auf die neue Marke schließen, son­dern auch umgekehrt.

In seiner Begründung führte das Gericht drei Hauptargumente an: die Be­weis­last obliege der Beklagten, und die Beweise hätten meistbegünstigend zu­gun­sten der Klägerin gewertet werden müssen; außerdem sei nicht geklärt wor­den, ob die entscheidungserheblichen Tatsachen für eine Likelihood of Con­sumer Confusion bestritten worden wären. Bei der Beurteilung der Frage, ob diese Ver­wechslungsgefahr vorliegt, habe das Untergericht in der Hauptsache nämlich auf den Standard der preliminary Injunctions, die Merkmale des einstweiligen Rechtsschutzes, abgestellt und damit einen Rechtsfehler be­gan­gen, der sich schließlich auch auf das Ergebnis ausgewirkt habe.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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