Suchmaschine verbindet Googler mit Straftat: Haftung?
CK • Washington. Ein Name, drei Punkte, eine fiese Tat. So fand sich ein Googler, aber $19 Billionen Schmerzensgeld erhält er nicht. Am 22. Juli 2016 fand die Revision, dass sein Prozess ein anderes positives Ergebnis produzierte: Das Suchergebnis bei der Eingabe seines Namens weist nun auf seinen Prozess und selbst einen Wikipedia-Eintrag.
Als selbstheilende Kraft des Internets bezeichnet dies das aufgeklärte Gericht in Cincinnati in O'Kroley v. Fastcase Inc.. Die Internet-Immunität nach §230 des Communications Decency Act beurteilt es als zutreffend. Die Suchmaschine ist ein Internetdienstleister. Sie leitet fremde Inhalte wie ein Telefon- oder Anzeigendienst weiter. Sie soll dafür nach dem Willen des Gesetzgebers nicht haften.
Der Inhalt stammt von einem Prozessverzeichnungsdienst, und Google übernimmt gewisse Daten, die es mit … verbindet. Diese Punkte stellen keine inhaltliche Veränderung dar, für die Google haften muss, urteilte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA. Der Prozesssammler haftet nicht, weil ihm die Klage nicht zugestellt wurde.
Eine mitverklagte deutsche Suchmaschine haftet ebenfalls nicht, da der Kläger die Regeln der Haager Zustellungsübereinkunft schlicht ignorierte. Trotz allem Umstand ein Happy End für alle Beteiligten - auch ohne Schmerzensgeld.
Als selbstheilende Kraft des Internets bezeichnet dies das aufgeklärte Gericht in Cincinnati in O'Kroley v. Fastcase Inc.. Die Internet-Immunität nach §230 des Communications Decency Act beurteilt es als zutreffend. Die Suchmaschine ist ein Internetdienstleister. Sie leitet fremde Inhalte wie ein Telefon- oder Anzeigendienst weiter. Sie soll dafür nach dem Willen des Gesetzgebers nicht haften.
Der Inhalt stammt von einem Prozessverzeichnungsdienst, und Google übernimmt gewisse Daten, die es mit … verbindet. Diese Punkte stellen keine inhaltliche Veränderung dar, für die Google haften muss, urteilte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA. Der Prozesssammler haftet nicht, weil ihm die Klage nicht zugestellt wurde.
Eine mitverklagte deutsche Suchmaschine haftet ebenfalls nicht, da der Kläger die Regeln der Haager Zustellungsübereinkunft schlicht ignorierte. Trotz allem Umstand ein Happy End für alle Beteiligten - auch ohne Schmerzensgeld.