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Sonntag, den 24. Juli 2016

Gefahr im Panama- und Iranhandel: US-Sanktionen  

.   Auch wer als Europäer Geschäfte mit Panama oder dem Iran macht, kann amerikanischen Wiederausfuhr- und Finanzkontrollen und -sanktionen unterliegen. Eine Einführung in die Risiken, die der Iranhandel trotz Lockerung gewisser Sanktionen bedeudet, vermittelt am 3. August 2016 ein Webinar unter dem Titel The Iran Deal: Challenges and Opportunities for Your Firm vom Kanzleipartner Babak Hoghooghi des Verfassers.

Von einer Lockerung der Panamakontrollen berichtet eine Verkündung des ame­ri­kanischen Schatzamts in Washington, DC, vom 21. Juli 2016 unter dem Titel Publication of Kingpin Act/Panama-related General Licenses. Sie erklärt unter anderem, dass Papier und Toner an sanktionierte Unternehmen ge­lie­fert werden dürfen, während als Dienstleistungen auch Webservices vorüber­ge­hend gestattet werden. Dies sind Ausnahmen von den OFAC-Finanz­kon­trol­len, die den Handel erheblich einschränken.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.