Von einer Lockerung der Panamakontrollen berichtet eine Verkündung des amerikanischen Schatzamts in Washington, DC, vom 21. Juli 2016 unter dem Titel Publication of Kingpin Act/Panama-related General Licenses. Sie erklärt unter anderem, dass Papier und Toner an sanktionierte Unternehmen geliefert werden dürfen, während als Dienstleistungen auch Webservices vorübergehend gestattet werden. Dies sind Ausnahmen von den OFAC-Finanzkontrollen, die den Handel erheblich einschränken.
Von einer Lockerung der Panamakontrollen berichtet eine Verkündung des amerikanischen Schatzamts in Washington, DC, vom 21. Juli 2016 unter dem Titel Publication of Kingpin Act/Panama-related General Licenses. Sie erklärt unter anderem, dass Papier und Toner an sanktionierte Unternehmen geliefert werden dürfen, während als Dienstleistungen auch Webservices vorübergehend gestattet werden. Dies sind Ausnahmen von den OFAC-Finanzkontrollen, die den Handel erheblich einschränken.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.