Die abgebildete Frau verklagte eine Zeitung, die einen reißerischen Bericht mit einem dominierenden Bildnis von ihr verband, den das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco in seiner 23-seitigen Beschlussbegründung veröffentlicht. Die Zeitung machte das Bundesverfassungsrecht der Pressefreiheit im ersten Verfassungszusatz geltend und beantragte nach dem anti-SLAPP-Gesetz Kaliforniens ein schnelles Ende des Prozesses schon in der verfassungsrechtlichen Vorprüfung.
Das anti-Strategic Lawsuit Against Public Participation-Gesetz soll lange Prozesse vermeiden, wenn früh erkennbar ist, dass Presse- oder Meinungsfreiheitsrechte durch Verleumdungs- und ähnliche Klagen eingeschränkt würden. Die Klage muss demnach schlüssiger als üblich sein. Hier war dies der Fall, erklärte das Gericht lehrreich. Nicht nur war eine Verleumdung erkennbar; sie war zudem, wie im Rahmen des Presserechts erforderlich, als böswillig substantiiert. Daher wird die Klage zum vollständigen Prozess vor dem Untergericht zugelassen.