Der Revisionsentscheid des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks der USA führt lehrreich in die Unterschiede des Copyright nach Bundesrecht und nach einzelstaatlichem Recht ein. Einzelstaatliches darf das Bundesurheberrecht nicht aushöhlen und täte es hier, erläuterte das Gericht. Der Komponist darf daher nur den bundesrechtlichen Anspruch verfolgen.
Die Klage ist zudem im Hinblick auf den behaupteten Verlust durch ein Work Made for Hire-Agreement schlüssig. Ob der Komponist eine Auftragsarbeit erstellte oder selbständig arbeitete und sich alle Rechte vorbehielt, sodass Marvel Comics nur ein Nutzungsrecht erhielt, ist eine Tatsachenfrage, die nun in der ersten Instanz weiter zu prüfen ist, bestimmte der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 29. Juli 2016.