Musik zum Eisenmann: Welches Urheberrecht?
CK • Washington. Ein Komponist schrieb Musik für einen Iron Man-Cartoon und wollte sich die Rechte vorbehalten. Später verteidigte er sie gegen die Behauptung, er habe seine Rechte an den Comic-Verlag Marvel Comics verloren, unter Berufung auf das Urheberrecht des Bundes und des Staats New York. In Urbont v. Sony Music Entertainment gewann er in New York City die Schlüssigkeitsprüfung in der Revision.
Der Revisionsentscheid des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks der USA führt lehrreich in die Unterschiede des Copyright nach Bundesrecht und nach einzelstaatlichem Recht ein. Einzelstaatliches darf das Bundesurheberrecht nicht aushöhlen und täte es hier, erläuterte das Gericht. Der Komponist darf daher nur den bundesrechtlichen Anspruch verfolgen.
Die Klage ist zudem im Hinblick auf den behaupteten Verlust durch ein Work Made for Hire-Agreement schlüssig. Ob der Komponist eine Auftragsarbeit erstellte oder selbständig arbeitete und sich alle Rechte vorbehielt, sodass Marvel Comics nur ein Nutzungsrecht erhielt, ist eine Tatsachenfrage, die nun in der ersten Instanz weiter zu prüfen ist, bestimmte der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 29. Juli 2016.
Der Revisionsentscheid des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks der USA führt lehrreich in die Unterschiede des Copyright nach Bundesrecht und nach einzelstaatlichem Recht ein. Einzelstaatliches darf das Bundesurheberrecht nicht aushöhlen und täte es hier, erläuterte das Gericht. Der Komponist darf daher nur den bundesrechtlichen Anspruch verfolgen.
Die Klage ist zudem im Hinblick auf den behaupteten Verlust durch ein Work Made for Hire-Agreement schlüssig. Ob der Komponist eine Auftragsarbeit erstellte oder selbständig arbeitete und sich alle Rechte vorbehielt, sodass Marvel Comics nur ein Nutzungsrecht erhielt, ist eine Tatsachenfrage, die nun in der ersten Instanz weiter zu prüfen ist, bestimmte der United States Court of Appeals for the Second Circuit am 29. Juli 2016.