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Dienstag, den 02. Aug. 2016

Salvatorische Klausel rettet defekte Schiedsnorm  

.   Einer Schiedsklausel muss Wirkung verliehen werden, hat­te der Supreme Court in Washington, DC entschieden. In Bodine v. Cook's Pest Control Inc. stritten die Parteien um die Wirksamkeit einer Klau­sel mit zwei klar nichtigen Bestimmungen, unter anderem einer gesetzwidrigen Ver­jäh­rungs­frist. Das Bundesgericht hatte die Fehler gestrichen, den Rest der Klau­sel aufgrund der salvatorischen Klausel aufrecht erhalten und folglich den Pro­zess zugunsten des Schiedsverfahrens ausgesetzt.

In der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta konnte der Kläger nur einen von drei Richtern auf seine Seite ziehen. Dieser meinte, wenn der Gesetzgeber jemandem einen unverzichtbaren Schutz verleihe - in diesem Fall einem Reservisten und Teilzeitsoldaten, der regelmäßig im Heimatschutz eingesetzt war und dann nicht zur Arbeit erschien und des­halb entlassen wurde -, seien die Bundesgerichte verpflich­tet, die Nichtigkeit auf die gesamte Schiedsklausel zu erstrecken und die salvatorische Klausel eng auszulegen.

Die Richtermehrheit entschied am 29. Juli 2016 jedoch zugunsten des Ar­beit­ge­bers, der den Veteran der U.S. Army Reserve entlassen und auf dem Schiedsverfahren bestanden hatte, mit einer lehrreichen 15-seitigen Be­grün­dung, dem die Mindermeinung von 13 Seiten und die teilnichtige Klausel an­ge­fügt sind. Die relevanten Gesetze sind der Uniform Services Employment and Reemployment Rights Act of 1994 und der Federal Arbitration Act. Der USERRA ist ein Beispiel für Gesetze mit unverzichtbaren Rechten, non-waiver Provisions.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.