In Atlanta entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA aufgrund eines Präzedenzfalles, der Intimgerät nicht unter den Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum des 14. Verfassungszusatzes fallen ließ, weil diese nicht das Intimverhalten vor staatlichem Eingriff wie dem Obszönitätsverbot in Any device designed or marketed as useful primarily for the stimulation of human genital organs," Sandy Springs, Ga., Code of Ordinances ch. 38, § 38-120(a),(c),aa)3, bewahre. Die Verfassung mit ihrem Due Process-Gebot regele sowohl den prozessualen wie den materiellen Eingriff: No State shall … deprive any person of life, liberty, or property, without due process of law. U.S. Const. amend. XIV §1.
Die Kläger hofften, die alte Rechtsprechung durch Verweis auf eine neue Verfassungsanalyse des Supreme Court in Washington, DC, des Rechts aller auf Ehe zu Fall zu bringen. Das Gericht in Atlanta hielt sich dafür mit einer lehrreichen Erörterung der Verfassungsgrenzen nicht befugt. Die restriktive Stadtverordnung in Sandy Springs, Georgia, bleibt in Kraft.