Dieses Bundesgesetz enthält zahlreiche Einschrändkungen, die vor allem die nationale Sicherheit der USA betreffen. Geheimdienste fallen in den Dunstkreis dieses Merkmals. Der CIA fand auf Anfrage zwei Dokumente, die er der Klägerin aushändigte. Darüber hinaus erteilte er ihr die übliche Absage: the CIA "could neither confirm nor deny the existence or nonexistence of any other responsive records," aaO. 2, die als Glomar-Auskunft bezeichnet wird.
Verwaltungsinterne Berufungen brachten der Klägerin erst ebenso wenig wie ein neuer Ausunftsantrag, doch dann entdeckte der CIA 27 zusätzliche Dokumente und hielt 13 für ihre Offenlegung geeignet. Im Prozess erklärte er weitere Dokumente reif für die Offenlegung.
Der Beschluss des United States District for the District of Columbia erklärt lehrreich die Rechtsgrundlagen für Transparenz-Ansprüche gegen den CIA und das von ihm zu beachtende Verfahren. Er gelangte nach 32 Seiten zum Ergebnis, dass der Streit im wesentlichen erledigt ist.