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Samstag, den 06. Aug. 2016

Deutsche Filmmacher erstreiten Stasi-Akten vom CIA  

.   In Looks Filmproduktionen GmbH v. Central Intelligence Agency stritten bis zum 5. August 2016 deutsche Filmmacher und der US-Ge­heim­dienst um Akten über den Stasi-Minister Erich Mielke vor dem Bun­des­ge­richt der Hauptstadt Washington, DC. Während jedermann Ge­richts­akten ein­sehen kann, gelten besondere Regeln für Akten der Ministe­ri­en und son­sti­gen Bundesbehörden. Die Transparenz wird nach den Be­stim­mun­gen des Free­dom of Information Act in 5 USC §552 zugesichert.

Dieses Bundesgesetz enthält zahlreiche Einschrändkungen, die vor allem die na­tionale Sicherheit der USA betreffen. Geheimdienste fallen in den Dunstkreis dieses Merkmals. Der CIA fand auf Anfrage zwei Dokumente, die er der Klä­ge­rin aushändigte. Darüber hinaus erteilte er ihr die übliche Absage: the CIA "could neither confirm nor deny the existence or nonexistence of any other re­spon­sive records," aaO. 2, die als Glomar-Auskunft bezeichnet wird.

Verwaltungsinterne Berufungen brachten der Klägerin erst ebenso wenig wie ein neuer Ausunftsantrag, doch dann entdeckte der CIA 27 zusätzliche Do­ku­men­te und hielt 13 für ihre Offenlegung geeignet. Im Prozess erklärte er wei­te­re Dokumente reif für die Offenlegung.

Der Beschluss des United States District for the District of Columbia erklärt lehrreich die Rechtsgrundlagen für Transparenz-Ansprüche gegen den CIA und das von ihm zu beachtende Verfahren. Er gelangte nach 32 Seiten zum Ergebnis, dass der Streit im wesentlichen erledigt ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.