Deutsche Filmmacher erstreiten Stasi-Akten vom CIA
CK • Washington. In Looks Filmproduktionen GmbH v. Central Intelligence Agency stritten bis zum 5. August 2016 deutsche Filmmacher und der US-Geheimdienst um Akten über den Stasi-Minister Erich Mielke vor dem Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC. Während jedermann Gerichtsakten einsehen kann, gelten besondere Regeln für Akten der Ministerien und sonstigen Bundesbehörden. Die Transparenz wird nach den Bestimmungen des Freedom of Information Act in 5 USC §552 zugesichert.
Dieses Bundesgesetz enthält zahlreiche Einschrändkungen, die vor allem die nationale Sicherheit der USA betreffen. Geheimdienste fallen in den Dunstkreis dieses Merkmals. Der CIA fand auf Anfrage zwei Dokumente, die er der Klägerin aushändigte. Darüber hinaus erteilte er ihr die übliche Absage: the CIA "could neither confirm nor deny the existence or nonexistence of any other responsive records," aaO. 2, die als Glomar-Auskunft bezeichnet wird.
Verwaltungsinterne Berufungen brachten der Klägerin erst ebenso wenig wie ein neuer Ausunftsantrag, doch dann entdeckte der CIA 27 zusätzliche Dokumente und hielt 13 für ihre Offenlegung geeignet. Im Prozess erklärte er weitere Dokumente reif für die Offenlegung.
Der Beschluss des United States District for the District of Columbia erklärt lehrreich die Rechtsgrundlagen für Transparenz-Ansprüche gegen den CIA und das von ihm zu beachtende Verfahren. Er gelangte nach 32 Seiten zum Ergebnis, dass der Streit im wesentlichen erledigt ist.
Dieses Bundesgesetz enthält zahlreiche Einschrändkungen, die vor allem die nationale Sicherheit der USA betreffen. Geheimdienste fallen in den Dunstkreis dieses Merkmals. Der CIA fand auf Anfrage zwei Dokumente, die er der Klägerin aushändigte. Darüber hinaus erteilte er ihr die übliche Absage: the CIA "could neither confirm nor deny the existence or nonexistence of any other responsive records," aaO. 2, die als Glomar-Auskunft bezeichnet wird.
Verwaltungsinterne Berufungen brachten der Klägerin erst ebenso wenig wie ein neuer Ausunftsantrag, doch dann entdeckte der CIA 27 zusätzliche Dokumente und hielt 13 für ihre Offenlegung geeignet. Im Prozess erklärte er weitere Dokumente reif für die Offenlegung.
Der Beschluss des United States District for the District of Columbia erklärt lehrreich die Rechtsgrundlagen für Transparenz-Ansprüche gegen den CIA und das von ihm zu beachtende Verfahren. Er gelangte nach 32 Seiten zum Ergebnis, dass der Streit im wesentlichen erledigt ist.