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Freitag, den 12. Aug. 2016

Geheime National Security Letters: ISP reagiert

 
.   Nach dem USA Freedom Act of 2015 darf der Staat In­ter­net­an­bie­ter zur Kun­denüberwachung zwingen und sie gleichzeitig zur Ge­heim­hal­tung über die Existenz des Gebots verpflichten. Die Geheimverfügung wird als National Security Letter bezeichnet. Sie soll der Staatssicherheit die­nen. An­ders als das Vorgängergesetz eröffnet das Gesetz von 2015 den Rechts­weg, den der betroffene ISP im Fall In re National Security Letters beschritt.

In der Entscheidung des Bundesgerichts der Hauptstadt vom 25. Juli 2016 wird nur das FBI als Partei genannt, der Internetdienstleister nicht, der Richter wohl. Der Prozess betrifft das Verbot der Offenbarung des NSL nach 18 USC §2709. Rich­ter Boasberg hält das Verbot für zwingend. Dessen Offenlegung laufe dem Si­cher­heits­in­ter­esse zuwider. Den genauen Grund darf er nicht nennen - er zi­tiert nur den gesetzlichen Ermächtigungsrahmen.

Das Gericht stimmt jedoch dem ISP zu, dass der NSL nicht zeitlich unbegrenzt wirken darf. Es verfügt daher, dass der FBI die Voraussetzungen für das Vorbot im Dreijahresrhythmus überprüfen muss. Erst wenn er vom FBI eine Frei­ga­be­nach­richt erhält, darf der ISP bekannt geben, zu wessen Überwachung er im staatlichen Sicherheitsinteresse herangezogen wurde.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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