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Montag, den 15. Aug. 2016

Manipulierter virtueller Energiemarkt: $15 Mio. Strafe  

.   Der virtuelle Energiemarkt kann manipuliert werden. Der Gesetzgeber sah das voraus und legte Strafen fest. Im Beschluss in Federal Energy Re­gu­latory Commission v. City Power Marketing LLC vom 10. August 2016 erfährt der Leser dank einer detaillierten Beschlussbegründung eine Be­schreibung des Energiemarktes, des physischen und des virtuellen Handels, sei­ner Aufsicht, der rechtswidrigen Manipulationen und der Sanktionen.

Das Bundesgericht der Hauptstadt beurteilt die Handlungen eines raffinierten Energiehändlers, der einen Weg fand, ohne Risiken bei Steigen oder Sinken des Energiemarkts zu verdienen. Das Amt legte eine Strafe von $15 Mio. und die He­rausgabe des Gewinns fest, die es in dem Prozess vollstrecken darf, be­stimm­te das Gericht:
In essence, City Power found a way to place tra­des that had no risk of earning or losing money on the basis of price changes but that no­ne­the­less triggered a financial credit for City Power from the mar­ket operator. After a lengthy investigation, FERC concluded that the­se trades constituted a fraudulent scheme that violated the Com­mis­sion's Anti-Manipulation Rule, 18 C.F.R. § 1c.2. FERC also con­clu­ded that by failing to reveal the existence of certain archived instant mes­sa­ges during the investigation, City Power had violated the Com­mis­sion's Market Behavior Rule 3, 18 C.F.R. § 35.41(b) …







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.