Am 17. August 2016 entschied in Cincinnati das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA ebenfalls gegen sie und die einbezogenen Sammelkläger. Es bezeichnete die Ansprüche aus einem - dem Persönlichkeitsrecht in mancher Beziehung entsprechendes - Publizitätsrecht als Rechtsfantasie. Das Gesetz, der Personal Rights Protection Act von Tennessee, nehme Sportler ausdrücklich von seinem Schutz in Tenn. Code Ann. §47-25-1107(a) für Sportausstrahlungen aus, und ein ähnliches Common Law-Recht existiere nicht.
Da ein solcher Schutz nicht bestehe, muss auch der Kartellanspruch fehlschlagen, der eine rechtswidrige Preisfestlegung durch die Beklagten ohne Zustimmung der Rechteinhaber behauptet. Auch der markenrechtliche Anspruch tauge nichts. Wenn bei einer Sportsendung ein Werbebanner erscheine, ist entgegen der Ansicht der Kläger nicht erkennbar, dass die Spieler das Beworbene gutheißen. Nach 15 USC § 1125(a)(1)(A) sei zwar eine ungenehmigte Behauptung eines Endorsement durch Sportler und andere Personen rechtswidrig, aber Zuschauer hätten genug gesunden Menschenverstand, der solche irrige Annahmen ausschlösse.