Solartechnik aus Rotchina gewinnt Kartellklage
CK • Washington. US-Firmen vertreiben neue Solartechnik, aber Wettbewerber aus China unterbieten sie verlustreich mit alter Technik. Eine US-Firma in Liquidation verklagte sie wegen einer Preisabsprache nach dem Sherman Act. US-Anbieter hatten bereits ein Ausgleichszollverfahren gewonnen, weil die Chinesen unter ihren Kosten und mit Staatssubventionen ihre Ware in die USA brachten.
Am 19. August 2016 wehrten die Chinesen jedoch in Energy Conversion Devices v. Trina Solar Ltd. den Kartellvorwurf vor dem Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati ab. Die 16-seitige Begründung erklärt die Ziele des Kartellrechts: Consumers benefit when market competition leads to lower prices. Competitors do not. [… A]ntitrust law protects "competition, not competitors".
Das Gericht stellt dann die Merkmale des Kartellschutzes heraus: Wenn Preise durch eine Anbieterabsprache unter die Kosten reduziert werden, kann das Gesetz nur verletzt sein, wenn auch behauptet wird, dass die Verletzer beabsichtigen, monopolistisch durch eine nachfolgende Preissteigerung ihre Verluste auszugleichen. Diese Frage untersucht es gründlich, bevor es feststellt, dass das letzte Merkmal nicht behauptet wird und damit die Klage unschlüssig ist. Zwar wird die Konkurrenz geschädigt, doch der Markt wird nicht beschränkt, und der Verbraucher gewinnt. Alles nach 15 USC §1 legitim.
Am 19. August 2016 wehrten die Chinesen jedoch in Energy Conversion Devices v. Trina Solar Ltd. den Kartellvorwurf vor dem Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati ab. Die 16-seitige Begründung erklärt die Ziele des Kartellrechts: Consumers benefit when market competition leads to lower prices. Competitors do not. [… A]ntitrust law protects "competition, not competitors".
Das Gericht stellt dann die Merkmale des Kartellschutzes heraus: Wenn Preise durch eine Anbieterabsprache unter die Kosten reduziert werden, kann das Gesetz nur verletzt sein, wenn auch behauptet wird, dass die Verletzer beabsichtigen, monopolistisch durch eine nachfolgende Preissteigerung ihre Verluste auszugleichen. Diese Frage untersucht es gründlich, bevor es feststellt, dass das letzte Merkmal nicht behauptet wird und damit die Klage unschlüssig ist. Zwar wird die Konkurrenz geschädigt, doch der Markt wird nicht beschränkt, und der Verbraucher gewinnt. Alles nach 15 USC §1 legitim.