Die Klage wurde vor dem Bundesgericht für Kansas erhoben, weil die Beklagte das Design der Klägerin nachgeahmt haben und in Kansas über einen Dritten ein Produkt zur Lieferung nach Kalifornien bestellt haben soll. Die Beklagte bestritt die örtliche Zuständigkeit, die das Gericht unter den Kriterien für die personal Jurisdiction und Venue prüfte.
Die Frage der Zuständigkeit für die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Forumsstaat über die Person der Beklagten war in drei Schritten zu untersuchen. Das Gericht konnte keine general Jurisdiction feststellen, weil die Beklagte nicht fortgesetzt und systematisch in Kansas wirkt. Es fand jedoch eine specific Jurisdiction, weil die Beklagte sich das Muster aus Kansas beschaffte und dort durch das Plagiat Schäden zulasten der Klägerin auslöste.
Diese Feststellung hielt der verfassungsrechtlichen Nachprüfung im dritten Schritt stand, als das Gericht die Rechtsstaatlichkeit der Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Forumsfremde nach dem Fourteenth Amendment untersuchte: Die Nexus- und fair Play and substantial Justice-Kriterien sind erfüllt. Schließlich bestätigte es in der Venue-Prüfung nach 28 USC §1391(b), dass mehrere Gerichte zuständig sein können, doch kein Grund für die Verweisung nach Kalifornien spricht.